• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27d569e9-dc41-482d-b7bb-9d12d65b2196

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27d569e9-dc41-482d-b7bb-9d12d65b2196
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland11
    xpPlanDate
    • 1992-01-20
    gliederung1
    • A
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 14]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Industrie-, Gewerbe- und Kerngebieten sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbean- spruchendcn Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§2 Nr.3 | In dem mir „A" bezeichneten Industriegebiet sind Gewerbebetriebe, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen, unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung der Industrie- und Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich, Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.10 | In den Industrie-, Gewerbe- und Kerngebieten sind mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen herzurichten und mit einheimischen hohen Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen. Sofern eingeschossige Gebäude errichtet werden, kann der Grünanteil auch durch eine flächendeckende Einfachbegrünung der Dächer nachgewiesen werden. Ist auf einer Grundstücksfläche eine Anpflanzungsfläche ausgewiesen, so wird diese Fläche auf den Vom-Hundert-Satz der Begrünung angerechnet.][§2 Nr.11 | In den Industrie-, Gewerbe- und Kerngebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    BMZ
    • 7
    GRZ
    • 0.7
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4cb2f2ae-e172-486d-94f9-ca2b12cefbea]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1800
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Industriegebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise