XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_28b49854-6e0f-455a-b70a-51c5ade76140
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_28b49854-6e0f-455a-b70a-51c5ade76140
hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 8]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie Tankstellen, Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | In den mit den Ordnungsnummern „1 a", „1 b", „2", „6 a" und „6 b" bezeichneten Gewerbegebieten sind für die zu denWohngebieten und Grünflächen ausgerichteten Außenwände von Gebäuden überwiegend rote Ziegel oder andere Materialien in ziegelroten Farbtönen zu verwenden.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Großwerbetafeln nur ausnahmsweise am Eingang dieser Gebiete als Orientierungshilfe zulässig. Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der unteren Dachkante sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet ist je Grundstückseinfahrt innerhalb eines Abstandes von maximal 3 m zur Straßenverkehrsfläche ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | In den Gewerbegebieten sind die den Wohnbauflächen und der Bergstedter Chaussee zugewandten fensterlosen Fassaden sowie Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, und zusammenhängende Wandflächen, die größer als 20 m² sind, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.19 | In den Gewerbegebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | Das in den Gewerbegebieten mit Ausnahme der Flurstücke 245 und 246 anfallende Niederschlagswasser ist in die dafür vorgesehenen Gewässer einzuleiten, sofern es nicht versickert, gesammelt und genutzt wird.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_37e8785f-2ac4-429e-ba1d-f16209f99b4e]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert