XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_28daeb35-8348-46c5-a981-49a5bfb5c870
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_28daeb35-8348-46c5-a981-49a5bfb5c870
refTextInhalt
- [§2 Nr.1.1 | In den Gewerbegebieten gilt:
Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.1.2 | In den Gewerbegebieten gilt:
Einzelhandelsbetriebe sind außer auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind notwendige Zufahrten über die Flächen zum Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen zulässig. Ebenerdige Stellplätze können in diesem Bereich zugelassen werden, wenn der verbleibende Begrünungsanteil mindestens 50 vom Hundert (v. H.) beträgt.]
gehoertZuBP_Bereich
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allgArtDerBaulNutzungWert
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