XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2aec8695-ee88-4de8-ad28-cb486b397cf2
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind die Dächer als Satteldach mit einer Neigung von mindestens 30 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind bei Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine, bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.16 | Auf den mit „1" bezeichneten Flächen ist die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in die vorhandenen Regensiele unzulässig.]
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