XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2b81d496-b352-4802-bc14-72ad6ecac7b5
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. In den Reihenhausgebieten betragen die entsprechenden Abstände 3 m beziehungsweise 18 m. Ausnahmen können zugelassen werden.]
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besondereArtDerBaulNutzung
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