• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2cc9070c-f14b-4932-a203-62dcd29a646a

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    • 4.1
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    • StPauli34
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    • 1993-02-15
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 3 bis 6 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen. Auf dem Flurstück 1189 der Gemarkung St. Pauli-Nord östlich der Straße Schulterblatt und auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche westlich Bartelsstraße sind nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.10 | Entlang der Schanzenstraße und der Straße Schulterblatt sind durch geeignete Grundrißgestaltung im Kerngebiet die Aufenthaltsräume und in den allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ec399a59-8acc-4ce0-b185-88a6ae36f77f]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise