• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2d65d06a-f546-4b61-a06f-0aad268ab710

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Osdorf48
    xpPlanDate
    • 2020-07-10
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: FH|Höhe: 50]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet werden alle Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker und Balkone um bis zu 1 m und durch Terrassen um bis zu 2,7 m zugelassen werden, wenn zum Erhalt oder zur Anpflanzung festgesetzte Einzelbäume nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Im Plangebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, Loggien, Wintergärten, besondere Fensterkon-struktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schall-schutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | Entlang der mit „(A)“ gekennzeichneten Fassaden ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch dessen Orientierung zur lärmabgewandten Gebäudeseite oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten, Loggien oder Wintergärten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | Geh- und Fahrwege sowie Terrassen- und Platzflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Dabei sind nur Baustoffe zu verwenden, die keine auswaschbaren, wassergefährdenden Stoffe enthalten. Feuerwehrumfahrten und Feuerwehraufstellflächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist örtlich zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze nur innerhalb der dafür vorgesehenen Fläche zulässig.][§2 Nr.15 | Im reinen Wohngebiet ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum anzupflanzen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder frei wachsenden Sträuchern einzufassen.][§2 Nr.16 | Im reinen Wohngebiet sind in die Außenfassaden der Wohngebäude mindestens drei Fledermausspaltkästen mit Quartierseignung und zwei Niststeine für Halbhöhlenbrüter an fachlich geeigneter Stelle baulich zu integrieren und dauerhaft zu erhalten. In dem zu erhaltenden Baumbestand sind mindestens drei Nischenbrüterhöhlen an fachlich geeigneter Stelle anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet