XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2e5ddc8a-6769-4750-8a11-88f4c24b4b2d
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Auf den mit „(L)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für Wohngebäude nur Satteldächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad zulässig. Dächer von Doppelhaushälften sind mit gleicher Neigung auszuführen.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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