• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2f534973-de76-449e-8389-b956ad6bfbd3

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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den Mischgebieten sind Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Gebiete unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden in den übrigen Teilen der Gebiete ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten an der Osterfeldstraße sowie in den Einmündungsbereichen der Frickestraße und der Münsterstraße sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Misch- und Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewand ten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen in den Wohn- und Mischgebieten sind die Stellplatz-, Wege- und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | In den Mischgebieten sowie im Kern- und Gewerbegebiet sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.6
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise