XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3073d38c-a7ea-421c-a1fa-fafa2f567076
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3073d38c-a7ea-421c-a1fa-fafa2f567076
uuid
- 098C60B2-2BCF-4DFE-B024-045A76BFE73B
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_f3737399-9f58-4dd1-bf0f-6bdd0c7b12c5]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_04eae10e-f4c6-4ec4-b888-84111d496f02][XPLAN_XP_PPO_8ced0d36-c858-48a7-a72c-f869b528edd7][XPLAN_XP_PPO_08400502-8247-4a5c-a3b6-9b332cffe01c][XPLAN_XP_PPO_e53fb392-0a71-46b9-94b8-8207ffb2a488]
refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Entlang der Langenhorner Chaussee und der Flughafenstraße sind im Bereich des festgesetzten Ausschlusses von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen Grundstückszufahrten zulässig.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche, in den allgemeinen Wohngebieten und in den Kerngebieten 50 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten, im Gewerbegebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert