XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3096fe32-f9ac-454f-9fbd-51f71d888703
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- [XPLAN_XP_PPO_f1c784bc-23df-4849-af00-c4a437e562a0]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, jedoch ist bei dem achtgeschossigen Wohngebäude außerdem ein Staffelgeschoß mit Flachdach ohne Aufenthaltsräume zulässig.
Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden und Gebäuden
im Gewerbegebiet 5,0 m,
zweigeschossigen Wohngebäuden 6,0 m,
dreigeschossigen Wohngebäuden 9,0 m,
viergeschossigen Wohngebäuden 12,0 m,
fünfgeschossigen Wohngebäuden 15,0 m,
achtgeschossigen Wohngebäuden 25,0 m.
Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung und bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig; in den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig.
Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_85059980-b982-41ef-8521-4b574d66065c]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert