XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_316dde43-fb6e-4a6d-a1b1-38c0f912f16f
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Gebäuden beiderseits der Straße Harburger Ring sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Die Dachflächen der Tiefgarage und der eingeschossigen Gebäudeteile auf dem Flurstück 4090 der Gemarkung Harburg sind zu bepflanzen und als Freiflächen für die Bewohner auszubilden.][§2 Nr.7 | Südlich der Straße Harburger Ring sind Spielhallen und ähnliche Vergnügungsstätten ausgeschlossen.]
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