• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_32afb73a-5472-44cd-8f95-859c971ae7d0

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    • Rahlstedt129
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    • 2016-06-21
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den gewerblich geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Mischgebiets ist der dort vorhandene Tischlereibetrieb zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch geeignete Maßnahmen und bauliche Vorkehrungen, wie zum Beispiel Einhausungen, sichergestellt wird, dass sich die vom Betrieb ausgehenden Emissionen nicht erhöhen.][§2 Nr.8 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,5 m, durch Wintergärten um bis zu 1,75 m sowie durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m, kann zugelassen werden.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den Mischgebieten ist für je angefangene 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche, einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen, ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | In den Baugebieten sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig.][§2 Nr.21 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet