XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_366e32dd-31cc-4459-93a5-2ff9999d8feb
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- [§2 Nr.4 | Bei zweigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein. Feuerungsanlagen sind so ein zurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.]
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