• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_373e71cb-0b27-4039-a9f9-75d40a9be626

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    • Stellingen9
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    • 2006-06-13
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    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Die in den Allgemeinen Wohn- und Mischgebieten festgesetzte Grundflächenzahl kann für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Kern- und Mischgebieten sind auf den gewerblich genutzten Flächen die Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Lagerplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dächer von Tiefgaragen, soweit sie nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 3
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_91d2d7ac-44eb-4dc2-827e-9e4c368f08b7]
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    • Festsetzung
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