XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_38ce6095-ef23-4294-8d02-29c69751ccea
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- Wohnungen oberhalb vom II. Vollgeschoss zulässig
gehoertZuBereich
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | In den Wohngebieten entlang Grasweg 1 bis 8, Barmbeker Straße und Ohlsdorfer Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume, im Kerngebiet entlang Barmbeker Straße und Winterhuder Marktplatz die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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