XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3924a8c3-c20a-42c1-8512-f99cb04f1bcc
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refTextInhalt
- [Nr. 2.2 | Der Durchführungsplan schreibt die Errichtung von achtgeschossigen Wohngebäuden (W8g) vor, für die die näheren Bedingungen für die Ausführung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden.
Insbesondere finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung entsprechende Anwendung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 25,0 m für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g).]
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