XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3a5d0b74-5d97-47a3-ab52-00b997dc5c5f
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- [§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.]
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