XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3b82df53-62e4-46ad-9ade-cac9bc8bb87d
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- [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Winsener Straße sind durch Anordnungen der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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