XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3d2e0541-cb73-4497-bc7f-0a0bee205778
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In Wohngebieten ist ein Abstand der Gebäude von mindestens 25 m zu angrenzenden Waldflächen einzuhalten.]
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