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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind Speditionen, Lagerhäuser und Lagerplätze, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Einzelhandelsbetriebe gemäß § 1 Absatz 9 in Verbindung mit § 1 Absatz 5 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe.][§2 Nr.6 | In dem mit „(a)" bezeichneten Gewerbegebiet sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Schallemissionen die folgenden Emissionskontingente LEK nach DIN 41691 weder tags (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) überschreiten:
Emissionskontingente tags und nachts in dB:
Teilfläche TF 1: 55 LE,K [dB], 40 LEK nachts [dB].
Teilfläche TF 2: 58 LE,K [dB], 45 LEK nachts [dB].
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5 (Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek Technik Wirtschaft Information). Die Emissionskontingente beziehen sich auf die gewerblichen Flächen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, insbesondere Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.16 | In den Gewerbe- und Kerngebieten sind mindestens 10 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksflächen, im Wohngebiet und in den Mischgebieten mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.]
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besondereArtDerBaulNutzung
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