• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3eb6e1dd-689b-458d-84dc-70db50fffcc3

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Barmbek-Sued37
    xpPlanDate
    • 2016-11-23
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 2“ bis „WA 7“ sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien auf je der Hälfte der Fassadenlänge um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3,0 m zulässig. Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur ab einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens folgende Baumanpflanzungen vorzunehmen: im „WA 2“, „WA 5“ und „WA 7“ jeweils mindestens zwei Bäume, im „WA 4“ mindestens vier Bäume. Außerdem sind in Zuordnung zu dem allgemeinen Wohngebiet „WA 3“ zwölf Bäume auf dem benachbarten Flurstück 1615 der Gemarkung Uhlenhorst entlang der dortigen südlichen Grenze anzupflanzen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens folgende Grundstücksanteile in vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Grundstücksfläche mit Stauden, Sträuchern und Bäumen dauerhaft zu begrünen: im „WA 2“ mindestens 15 v. H., im „WA 3“ mindestens 20 v. H., im „WA 4“ mindestens 10 v. H., im „WA 5“ und „WA 6“ zusammen mindestens 20 v. H. und im „WA 7“ mindestens 20 v. H. Begrünte unterbaute Flächen sowie Pflanzflächen in geschlossenen Pflanztrögen oder in sonstigen baulichen Einfassungen ohne Anschluss an den Boden können hierbei mitgerechnet werden.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens folgende Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen: im „WA 2“ mindestens 90 m², im „WA 3“ mindestens 320 m², im „WA 4“ mindestens 270 m², im „WA 6“ mindestens 480 m² und im „WA 7“ mindestens 540 m².]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise