XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3ee17fa1-3a67-4133-8a2b-6bcb0edf9394
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- [XPLAN_XP_PPO_0886e729-6504-475a-a8a4-434fa895a71b]
refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind als Einfriedigungen von Grundstücken nur Hecken oder Knickwälle zulässig.][§2 Nr.6 | Entlang der Lemsahler Landstraße sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß füir diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet auf der mit „(D)" bezeichneten Fläche kann die im Plan festgesetzte Grundfläche von 350 m für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung um 100% überschritten werden.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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