XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_404cb260-37e8-4c3c-8e99-4605c174b144
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- [§2 Nr.1 | Innerhalb der mit A gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
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allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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