• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_40f29688-7a95-4332-b7e5-4d6f04fcf0a7

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_40f29688-7a95-4332-b7e5-4d6f04fcf0a7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel25
    xpPlanDate
    • 2014-10-13
    gliederung1
    • (B), (C), (F), (1)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.11 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.15 | In den mit „(F)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen),Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach der Baunutzungsverordnung) (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Hamburg-Nord, Hamburg) eingehalten werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.5
    GRZ
    • 0.5
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46a5e30f-608f-413a-808e-dac55885fc3c]
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