XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_412cce31-ee44-4b2d-b088-25860e1f3d14
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. In den Reihenhausgebieten betragen die entsprechenden Abstände 5 m und 20 m. Ausnahmen können zugelassen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
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allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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