XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_418abc1f-aa24-4494-8d32-597ee54f6f0e
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Außerhalb der Flurstücke 3265 und 3268 der Gemarkung Bramfeld sind Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Entlang der Bramfelder Chaussee sind im Kerngebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume, im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Auf dem Flurstück 3272 der Gemarkung Bramfeld ist eine Tankstelle allgemein zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert