XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_419db734-815c-4a8f-bf9c-8475c6ab438b
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | Auf den Flurstücken 325, 1885, 1887 und 2399 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist im Bereich der maximal zweigeschossig überbaubaren Flächen eine Traufhöhe bis zu 8,0 m zulässig.][§2 Nr.6 | Im Wohngebiet entlang des Maienwegs und der Hindenburgstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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