XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_42f37e5b-29fc-41ad-aa6d-697f76fb0f1a
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_42f37e5b-29fc-41ad-aa6d-697f76fb0f1a
uuid
- 52C0D204-645E-41B9-974A-A8BF7C61DE94
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_231ab104-8b77-4ef2-89cf-2422a48cee48]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet nördlich der Straße Möhlenort, auf dem Flurstück 5029 der Gemarkung Eidelstedt sind Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung der zwei- und dreigeschossigen Wohngebiete beiderseits der Straße Möhlenort sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_5f7350f7-36b2-4f0f-8690-73858a6b82e9]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert