• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_44e01fec-773a-440d-b843-387e998659e9

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Billstedt111
    xpPlanDate
    • 2020-02-18
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen und der festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Garagen sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Das anfallende Niederschlagswasser ist im Plangebiet zu versickern.][§2 Nr.13 | Die Dächer von Gebäuden sind zu mindestens 60 vom Hundert, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sowie überdachte Stellplätze (Carports) vollständig mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Untergeschosse sind mit Ausnahme von Terrassen, erforderlichen Müllstandorten und Fahrradstellplätzen sowie Zuwegungen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücken sind Zuwegungen sowie ebenerdige Stellplätze und Feuerwehraufstellflächen mit Ausnahme der privaten Straßenverkehrsflächen in wasserund luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze im Wurzelbereich zu erhaltender Bäume sind darüber hinaus in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | Es sind mindestens zwei Sperlingskoloniekästen mit jeweils drei Nistmöglichkeiten sowie mindestens acht Fledermausquartierskästen unterschiedlicher Art an artenschutzfachlich geeigneten Orten an Gebäuden anzubringen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet