XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_47e53c97-26b9-4312-b63f-43e2b89636e3
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das vierte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden mit einer Neigung der Außenwände zwischen 55 Grad und 70 Grad; weitere Dachgeschosse sind nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 484 bis 488 sowie der mit 3,0 m Tiefe in die Schwarzenbergstraße hineinragende Baukörperteil.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Schwarzenbergstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im Erdgeschoß des allgemeinen Wohngebiets entlang der Schwarzenbergstraße sind nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 sowie § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung zulässig; Wohnungen sind nur ausnahmsweise zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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