XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_4924c846-c103-4f30-885e-02493db479e2
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind die Dächer von Gebäuden mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden; Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet entlang der Straßen Lohe und Hoopwischen können bei eingeschossigen Wohngebäuden Flachdächer zugelassen werden, wenn diese extensiv begrünt werden.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet können Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.15 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 35 v. H. der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.20 | Gehwege und Stellplatzanlagen auf den privaten Grundstücksflächen im reinen Wohngebiet sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert