XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_49dab952-96d6-40c1-b27b-efd4ad33b785
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_49dab952-96d6-40c1-b27b-efd4ad33b785
hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 12]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3.4 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen:
Die auf den mit „A" bezeichneten Flächen festgesetzten Staffelgeschosse sind so auszubilden, dass sie insgesamt über nicht mehr als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses verfügen. Die Dächer der Staffelgeschosse sind mit einer Dachneigung von maximal 15 Grad auszubilden.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum beziehungsweise zwei Obstbäume oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Für die mit einem Anpflanzgebot festgesetzten Bäume entlang der Straße In der Schlucht sind ausschließlich großkronige Bäume zu verwenden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e7a90634-a386-4e1c-b29d-2affee1d5d09]
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besondereArtDerBaulNutzung
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