XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_4a8f928c-aad8-4d27-bb79-976ff2496a1d
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refTextInhalt
- [Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten:
für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den ein- und zweigeschossigen Geschäftshäusern (G1g und G2g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgärten) Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.]
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