XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_4bcd6044-b11a-4a2e-ae32-2a33db3723aa
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 25]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Industriegebiet sind Tankstellen und Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Industriegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 v.H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. als Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Im Industriegebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, zum Beispiel in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen, auszustatten. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in den Außenbereich einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.]
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