XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_4e250c2e-a05d-4bce-a6e9-2cc50719d50b
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Fläche landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe mit Ausnahme von Wohngebäuden und Wohnungen mit einer Grundflächenzahl bis zu 0,6 zulässig.][§2 Nr.8 | Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Wohngebäuden darf 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.]
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- [XPLAN_BP_BEREICH_4c4855f9-4fe4-43c0-8825-e3d53b2dc48c]
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