• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_508c60da-feb8-48df-b2c3-20a2c80ee335

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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt46
    xpPlanDate
    • 2021-09-14
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Kerngebiet zwischen Neue Burg, Willy-Brandt-Straße und Nikolaifleet sind Wohnungen nur ausnahmsweise zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1341), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet zwischen Neue Burg, Willy-Brandt-Straße und Nikolaifleet ist bei sonstigen Nutzungen eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Tankstellen und Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Bereichen des Kerngebiets mit maximal neun Vollgeschossen und in dem mit „(E)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets müssen das achte und das neunte Vollgeschoss auf mindestens 65 v.H. der jeweiligen Außenfassadenlänge hinter der straßenseitigen Gebäudekante des siebten Vollgeschosses zurückbleiben. In dem mit „(E)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets muss das zehnte Vollgeschoss auf mindestens 65 v.H. der jeweiligen Außenfassadenlänge hinter der straßenseitigen Gebäudekante des neunten Vollgeschosses zurückbleiben. In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets müssen das neunte und das zehnte Vollgeschoss auf mindestens 65 v.H. der jeweiligen Außenfassadenlänge hinter der straßenseitigen Gebäudekante des achten Vollgeschosses zurückbleiben. Die Tiefe des Rücksprungs muss im Kerngebiet südlich der Planstraße mindestens 1,7 m und im Kerngebiet zwischen Großer Burstah und Planstraße mindestens 1,3 m betragen][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren Flächen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen zulässig. Innerhalb der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sind auch Abstell- und Technikräume zulässig.][§2 Nr.11 | Werden im Kerngebiet zwischen Neue Burg, Willy-Brandt- Straße und Nikolaifleet an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.13 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise