• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_51910501-f27f-427e-b4f9-bf01c35c4c0a

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude41
    xpPlanDate
    • 2016-10-25
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche (Vorhabengebiet) im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Terrassen im Anschluss an die Hauptnutzung bis zu einer Tiefe von 4 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Grünflächen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Tiefgaragen dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 1477, 1478 und 1480 der Gemarkung Winterhude vor den straßenzugewandten Fenstern der Wohn- und Schlafräume lärmgeschützte Außenbereiche durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie etwa verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen zwingend vorzusehen. In den lärmgeschützten Außenbereichen ist bei geöffneten Fenstern/Bauteilen sicherzustellen, dass ein Tagpegel von weniger als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 55 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen und auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck – Kiosk – mindestens 80 v. H. der Dachflächen mit einem mindestens 10 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Wege und Freitreppen, Kinderspielflächen sowie Bereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Freiflächen zur öffentlichen Grünanlage mit einer Hecke abzupflanzen. Für die Hecke sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise