• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_54a626f0-1132-488d-8122-2aea2c42bc6e

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    • Othmarschen44
    xpPlanDate
    • 2018-08-14
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    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 48]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Grundstücke, auf denen Gebäude beidseitig ohne seitlichen Grenzabstand (sogenannte Reihenmittelhäuser) errichtet werden, bis zu einem Wert von 0,7 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 1,5 m über der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind Überschreitungen der Baugrenzen auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen bis zu 3 m und den mit „(B)“ bezeichneten Flächen bis zu 1,5 m durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen zulässig.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind außerhalb der Fläche für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern mindestens fünf kleinkronige Bäume und zwei großkronige Bäume zu pflanzen und mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der nicht überbauten Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche herzurichten.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet sind die Dachflächen des obersten Geschosses als Flachdach oder als flach geneigte Dächer bis 10 Grad Neigung zu errichten und zu mindestens 60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind zu mindestens 50 v. H. zu begrünen. Sie sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf den Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und der privaten Grünflächen nur Einfriedigungen in Verbindung mit Hecken aus Laubgehölzen, in die gartenseitig transparente Holz- oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig.][§2 Nr.12 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet