XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5528fcfb-f240-4c8c-994c-3bc86080016d
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: HBA|Höhe: 8]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_fc200ef2-a583-4122-834b-ee9fe282fdf6]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen und Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze, unzulässig. Es sind nur solche Betriebe zulässig, deren Lärmeinwirkungen auf die benachbarten reinen Wohngebiete nicht zu Belästigungen (Immissionsrichtwert 50 dB [A] tagsüber und 35 dB [A] zur Nachtzeit) führen.][§2 Nr.2 | Auf der mit A gekennzeichneten Teilfläche des Gewerbegebiets sind nur die zum Gewerbegebiet gehörenden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Büronutzungen zulässig. In dem mit B gekennzeichneten Teil des Gewerbegebiets sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_fd86d391-80a6-4f1e-bfa8-d0b37026e609]
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besondereArtDerBaulNutzung
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