• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_55ef11c4-cedf-4862-aeba-d8323b1680f2

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Rahlstedt129
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    • 2016-06-21
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.4 | In den gewerblich geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.8 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,5 m, durch Wintergärten um bis zu 1,75 m sowie durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m, kann zugelassen werden.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Einzelbäume sowie auf den Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den Mischgebieten ist für je angefangene 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche, einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen, ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | In den Baugebieten sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind die Dachflächen von Gebäuden und Carports mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche befestigte Flächen und anderweitige Nutzungen können zugelassen werden.][§2 Nr.21 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet