[§2 Nr.1 | Es darf eine Geschoßfläche von insgesamt 13 500 m2 nicht überschritten werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad zulässig.][§2 Nr.4 | Die sichtbaren Außenwände der Gebäude sind mit roten Mauerziegeln zu verblenden.][§2 Nr.6 | Entlang der Isfeldstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen„ Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]