XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_570b9df6-1576-4cf2-a5f7-45511d3eb84f
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refTextInhalt
- [§4 Nr.1 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften:
Es sind nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig.][§4 Nr.6 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften:
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Sonnenschutzbauteile bis zu 2,0 m sowie durch Eingangsüberdachungen und Treppenräume für notwendige Treppen bis zu 7,0 m kann zugelassen werden.][§4 Nr.7 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften:
Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des New-York-Rings wird oberhalb des zweiten Vollgeschosses gezählt.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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