XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_577c1474-ea3b-4b63-9a02-9dc3d0fea57d
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_577c1474-ea3b-4b63-9a02-9dc3d0fea57d
uuid
- FF75B0C1-3D38-43C2-95C6-92972F1D10B3
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet entlang der Straßen Sechslingspforte, Lübeckertordamm und der Lohmühlenstraße sind die Aufenthaltsräume sowie im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_9b836821-0251-4691-aed6-03bbc86d49ff]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert