XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_57ce36a1-60d8-4ba1-896e-e20a1cfd9911
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 8]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3.5 | Es gelten folgende gestalterische Festsetzungen:
Auf den mit „B" bezeichneten Flächen sind nur Sattel- und Pultdächer mit einer Neigung von 15 Grad bis 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum beziehungsweise zwei Obstbäume oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Für die mit einem Anpflanzgebot festgesetzten Bäume entlang der Straße In der Schlucht sind ausschließlich großkronige Bäume zu verwenden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e7a90634-a386-4e1c-b29d-2affee1d5d09]
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besondereArtDerBaulNutzung
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