• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58d3ab95-5fdb-49b9-8079-1fc0a6def1dc

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_58d3ab95-5fdb-49b9-8079-1fc0a6def1dc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn71
    xpPlanDate
    • 2017-03-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8db450e2-caec-4a1b-8a0f-a65c763f54ed]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3bb9a3a6-aa79-4c0e-a3ff-30075543a026][XPLAN_XP_PPO_fd94de53-2339-4f4a-a911-b711044fe5ba][XPLAN_XP_PPO_f58a89b3-3562-43c8-a2dc-09a6c3bf3bb6][XPLAN_XP_PPO_bc6fe095-d943-4fbf-a54a-06a6fcaf25be]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Kerngebieten entlang Krohnstieg, Langenhorner Chaussee und Wittekopsweg sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 BauNVO unzulässig. Gemäß § 1 Absatz 10 BauNVO bleibt auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen des Kerngebietes der bestehende und genehmigte Einzelhandelsbetrieb auf den Flurstücken 10820, 10822, 10823, 10825 und 132 der Gemarkung Langenhorn weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet werden oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Eine Erweiterung der Verkaufsfläche um 10 vom Hundert (v. H.) ist für nahversorgungsrelevante Sortimente zulässig. Folgende nahversorgungsrelevante Sortimente sind gemäß des Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau der „Leitlinien für den Einzelhandel“ vom 23. Januar 2014 zulässig: Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, Pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen und Zeitschriften.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummern 2 und 5 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind keine Staffelgeschosse zulässig.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flach geneigtes Dach mit bis zu 20 Grad Neigung zu errichten. 80 v. H. der Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefagaragen müssen einschließlich Erdüberdeckung unter Erdgleiche liegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume nach Satz 1 ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden][§2 Nr.17 | In den Kerngebieten sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1
    GRZ
    • 0.5
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet