XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5b2024e9-d5cd-4ca3-980b-8754b74e41d4
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5b2024e9-d5cd-4ca3-980b-8754b74e41d4
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_6d04cc47-ca56-487d-b448-7fb1a169439e][XPLAN_XP_PPO_7ef97626-c1e0-4f6f-ac7b-7ac3f39e8483][XPLAN_XP_PPO_5cb477e6-4a88-4b9c-86cb-16923044c202][XPLAN_XP_PPO_9282d7d0-ebaf-4240-90d9-499ea33bf88b][XPLAN_XP_PPO_b08d67f8-6121-4465-9576-5e3d20552bf8]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten innerhalb der Erhaltungsbereiche und in den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(E)" und „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 300 m², auf den mit „(B)" und „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert