XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5b25cf30-7ad9-4749-8acb-66ca4611e863
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- [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.6 | Innerhalb des Kerngebiets östlich des Schultzwegs kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone und Loggien bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils maximal 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Die in den Kerngebieten festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen können durch Treppenhäuser, Aufzugs- und Lüftungsanlagen sowie andere haustechnische Anlagen mit dazugehörigen Einhausungen um 2,5 m überschritten werden.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für Aufenthaltsräume, die nicht zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten angeordnet werden können, muss ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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