XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5b6351ed-9e73-46de-95b2-d47f54b19fbd
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 5]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In Wohngebieten ist ein Abstand der Gebäude von mindestens 25 m zu angrenzenden Waldflächen einzuhalten.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_279ba77f-6d32-471d-af7e-620f6f6a9f34]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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