XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5c02154a-3de2-45b5-a4f1-7282cd36acfd
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In der geschlossenen Bauweise sind die Fassaden der zu errichtenden Gebäude architektonisch zu gliedern, inbesondere durch Vor- und Rücksprünge, Balkone, Loggien und Erker. Die Länge eines senkrecht ungegliederten Fassadenabschnitts soll 25 m nicht überschreiten.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung der zwei- und dreigeschossigen Wohngebiete beiderseits der Straße Möhlenort sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.6 | Entlang der Reichsbahnstraße sowie südlich der Lampestraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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